Neue Vorschriften vom Bund zwingen uns, verschärfte Personen- und Waffenkontrollen durchzuführen. So ist, nebst dem Aufgebot und dem Leistungsausweis, ein persönlicher Ausweis vorzulegen. Auch verschärfte Vorschriften bezüglich Munition und Probeschüsse sind zu beachten.
Datum:
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So,22. Juni 2025 9:30 - 11:30 Uhr
So,17.August 2025 9:30 - 11:30 Uhr
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Standblattausgabe jeweils bis 1/2 Stunde vor Schluss der Übung!
Es wird empfohlen, nicht erst an den letzten Übungen teilzunehmen, da es dann erfahrungsgemäss Wartezeiten gibt. Zudem ist es besser am Morgen und nicht erst um elf Uhr zu erscheinen.
Schiesspflichtig: |
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2025 aus der Militärdienstpflicht entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Mitzubringen: |
Aufforderungsschreiben
Militärischer Leistungsausweis bzw. Schiessbüchlein
Gültiger amtlicher Ausweis mit Foto (ID, Fahrausweis)
persönliche Waffe inkl. Magazin und Gehörschutz
!! Diese Vorschriften werden konsequent durchgesetzt !! |
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Betreuung: |
Die Schützinnen und Schützen werden durch die Schützenmeister des Schiessverein Volken betreut. |
Schiessprogramm: |
5 Schuss Einzel auf Scheibe A5 |
Kosten: |
Für AdAs und Jungschützen gratis. |
Erfüllung & |
Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens 42 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller geschossen werden. |
Verbliebene: |
Schiesspflichtige, welche die Bedingungen des obligatorischen Programms nicht erfüllen, werden von der kantonalen Militärbehörde des Wohnortkantons mit persönlichem Marschbefehl zu einem besoldeten eintägigen Kurs für Verbliebene aufgeboten. Dieser Kurs wird in Zivil bestanden und an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. (Art. 17 Schiessverordnung BR) |
Überlassung der persönlichen Waffe zum Eigentum:
Wer mit dem Stgw 90 ausgerüstet ist, kann seine persönliche Waffe behalten, sofern er in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung mindestens vier Bundesübungen 300m (das Obligatorische und/oder das Feldschiessen) geschossen hat.
Weitere Bedingungen:
Er hat bei der Entlassung einen gültigen Waffenerwerbsschein abzugeben.
Für die Änderung und Kennzeichnung muss er einen Unkostenbeitrag entrichten: Stgw 90: Fr. 100.-
Datum: |
Samstag, 10. Mai 2025, 13:30 - 15:30 Uhr |
Teilnehmer: |
- Armeeangehörige, sofern sie schiesspflichtig sind (siehe Merkblatt) |
Schiessprogramm: |
6 Schuss Einzel auf Scheibe B4 in 6min |
Kosten: |
Für alle gratis. |
Auszeichnung: |
Aktive:
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